Achtung - Rutschgefahr!

Information zur Verkehrssicherungspflicht

Gemäß der Verkehrssicherungspflicht in Deutschland muss im Winter bei Schnee und Eis geräumt und gestreut werden (der sog. Winterdienst). Hierbei sind nicht nur die Gemeinden zuständig. Auch die Hausbesitzer unterliegen der Streupflicht, wälzen diese jedoch gerne auf ihre Mieter ab. Das bedeutet: Morgens aufstehen, die Wetterlage kontrollieren und dann von 07.00 - 19.00 Uhr regelmäßig den Gehweg räumen und streuen. Ein Aufwand, der für viele nur schwer zu leisten ist.

 

Und auch ohne Streupflicht: Die Nutzung von Privatwegen und Einfahrten bei Schnee und Eis unterliegen oft große Gefahren, denn mit dem Auto oder zu Fuß kann schnell ein Unfall passieren.

 

Das muss nicht sein!

 

Als Profis auf diesem Gebiet sorgen wir jedes Jahr für einen zuverlässigen Winterdienst im Leverkusener Umkreis - für Privat- und Firmenkunden.

 

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Bitte nennen Sie uns hierfür das gewünschte Streumaterial (Salz oder Granulat), Ihre Adresse und die Größe (in m²) der betroffenen Fläche. Wir werden uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Kontakt

 

 



Sie wünschen eine persönliche Beratung?

Pascal Breuer (Geschäftsführung, Gärtnermeister)

"Wir schauen gerne bei Ihnen vorbei und beraten Sie vor Ort. Kostenlos und unverbindlich. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:"

Telefon: +49 2171 56022+49 2171 56022

 

Info@GaLaBau-Breuer.de

 

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Druckversion | Sitemap
© Garten- und Landschaftsbau Breuer